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Trisomie-Bluttest wird Kassenleistung

19. September 2019

Mit dem Test kann auf ungefährliche Weise auch das mögliche Down-Syndrom eines ungeborenen Kindes festgestellt werden. Die entsprechenden Leistung soll aber nur in "begründeten Einzelfällen" bezahlt werden.

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Symbolbild Schwangerschaft (Foto: picture-alliance/dpa/M. Gambarini)
Bild: picture-alliance/dpa/M. Gambarini

Schwangere Frauen sollen die umstrittenen Bluttests vor der Geburt auf ein Down-Syndrom des Kindes (Trisomie-Tests) künftig unter engen Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kassen und Kliniken als oberstes Entscheidungsgremium in Berlin. Möglich sein soll die neue Kassenleistung aber "nur in begründeten Einzelfällen" für Frauen mit Risikoschwangerschaften nach ärztlicher Beratung und verbunden mit bestimmten verpflichtenden Informationen.

Durch die "sehr engen Voraussetzungen" werde klar und eindeutig geregelt, dass der Bluttest nicht als ethisch unvertretbares "Screening" eingesetzt werde, sagte der Ausschussvorsitzende Josef Hecken. Ziel sei es, Risiken einer sonst erforderlichen invasiven Fruchtwasseruntersuchung zu vermeiden, bei der es als schlimmste Komplikation zu Fehlgeburten kommen kann. Die Beratung durch den Arzt soll "ausdrücklich ergebnisoffen" sein. Dabei soll auch auf das jederzeitige "Recht auf Nichtwissen" von Testergebnissen hingewiesen werden.

Neuregelung vermutlich erst 2021 in Kraft 

Es wird aber noch einige Zeit dauern, bis die neue Kassenleistung in Anspruch genommen werden kann. Zunächst muss - voraussichtlich Ende 2020 - der G-BA noch beschließen, wie eine dazugehörige Infobroschüre ausgestaltet werden soll. Auch das Bundesgesundheitsministerium muss die Beschlüsse wie üblich noch billigen.

Seit 2012 werden Schwangeren Bluttests auf eigene Kosten angeboten, mit denen unter anderem untersucht wird, ob das Kind mit Down-Syndrom auf die Welt käme. Sie gelten als risikolos im Vergleich zu den seit mehr als 30 Jahren üblichen Fruchtwasseruntersuchungen, die im Risikofall bereits Kassenleistung sind.

Josef Hecken, der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Ärzten, Kassen und Kliniken (Foto: picture-alliance/dpa/G. Fischer)
Josef Hecken, der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Ärzten, Kassen und KlinikenBild: picture-alliance/dpa/G. Fischer

Bei einem Down-Syndrom haben Menschen in jeder Zelle ein Chromosom mehr als andere. Das Chromosom 21 ist dreifach vorhanden, daher auch die Bezeichnung Trisomie 21. Folgen sind körperliche Auffälligkeiten und eine verlangsamte motorische, geistige und sprachliche Entwicklung. Ausprägungen sind aber sehr unterschiedlich.

Ausschuss sollte keine ethische Bewertung abgeben 

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte drei Jahre über die Tests beraten. Hecken unterstrich dabei mehrfach, dass es nicht Aufgabe des Gremiums sei, das Verfahren ethisch zu bewerten; es habe allein den Auftrag, das Verfahren wissenschaftlich-technisch und ökonomisch zu überprüfen. Der Bundestag hatte im Frühjahr über die ethischen Folgen der Bluttests debattiert.

Die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Corinna Rüffer, hatte noch vor dem Beschluss des Bundesausschusses gesagt, dies werde keinesfalls das Ende der Debatte sein. "Auch mit Blick auf künftige Tests müssen wir die Grenzen und Bedingungen molekulargenetischer Testverfahren in der Schwangerschaft festlegen - und das wird der Bundestag auch tun." Rüffer hatte mit anderen Abgeordneten bereits eine offene Debatte im Parlament zu ethischen Fragen initiiert. Dabei wurde im April breite Unterstützung für eine Anerkennung der Tests als Kassenleistung deutlich. Es gab aber auch Warnungen vor wachsendem Druck auf Eltern, der zu mehr Abtreibungen führe. Beratung und auch die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen müssten deutlich verbessert werden. Konkrete Anträge wurden vorerst aber noch nicht eingebracht.

sti/uh (dpa, kna, epd)